Trends & Tipps – Der Kapitalanleger-Blog der PATRIZIA

Vermieterschutz vor Mietnomaden und Messies

Verschmutze Wohnungen, zerstörtes Inventar und ausstehende Mietzahlungen – Messies und Mietnomaden sind der Albtraum jedes Vermieters. Die durch solche Mieter entstandenen Schäden werden in Deutschland auf jährlich zwei Milliarden Euro geschätzt – Tendenz steigend! Doch wie kann man sich als Eigentümer schützen?

Messie

Unter dem sogenannten Messie-Syndrom werden schwerwiegende Defizite in der Fähigkeit, die eigene Wohnung ordentlich zu halten und Alltagsaufgaben zu organisieren, bezeichnet. Leidet der eigene Mieter unter diesem Syndrom, hat man als Vermieter mit der Verwahrlosung der Immobilie zu kämpfen: Im schlimmsten Fall können Teile des Wohnraums nicht mehr betreten werden.

Für den Vermieter ist es schwierig, Messies frühzeitig zu erkennen, da es den betroffenen Personen oft sehr lange gelingt, ihr Problem vor der Außenwelt zu verbergen. Teilweise kann eine Mietausfallversicherung helfen. In der Regel ist diese Versicherung so aufgebaut, dass 2 – 5 % der Jahresmiete als Prämie zu zahlen sind. Fällt die Miete während der Versicherungszeit aus, erhält der Vermieter je nach Vertrag zwischen 12 und 24 Monate lang seine Mieteinnahmen ersetzt. Wichtig ist, genau zu prüfen, in welchen Fällen die Versicherung tatsächlich greift. Im Internet können bei speziellen Portalen die günstigsten und effektivsten Versicherungen verglichen werden.

Mietnomaden

Als Mietnomaden bezeichnet man Personen, die ohne die Absicht, Miete zu entrichten, in Mietwohnungen einziehen und nach Aufdeckung des Rückstands in eine neue Immobilie umziehen. Die ausstehenden Schulden werden nicht beglichen. Sozial schwache Mieter werden oft auf Grund ihrer schlechten finanziellen Lage eher ungewollt zu Mietnomaden. Es gibt leider auch zahlungsfähige Mieter, die mutwillig erhebliche Schäden beim Vermieter verursachen. Sie setzen gezielt die Mietzahlungen aus, bleiben aber stets weniger als zwei Monate im Rückstand. Das erschwert die juristische Ahndung. Das deutsche Gesetz spricht jedem Vermieter das Recht zu, eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn ein Mieter zwei Monate nacheinander mit mehr als einer Monatsmiete oder im Gesamten mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Da sich viele Mietnomaden bewusst in rechtlichen Grauzonen bewegen, gilt auch hier: Wer Mietausfälle verhindern möchte, sollte sich mit einer Mietausfallversicherung schützen!

Kategorien: Allgemein, Immobilienkauf und Immobilienbesitz, Rund um die Immobilienverwaltung, Rund ums Wohnen und Wohlfühlen
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Kommentar:

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