Kündigung von Mietnomaden: Der Urkundsprozess und das Berliner Modell

Eine Alternative zur meist langwierigen Räumungsklage ist der sogenannte Urkundsprozess. Darunter versteht man eine zügigere Alternative zur normalen Klage. Der Vorteil dieser Klageart ist, dass der Mieter den Prozess nicht verschleppen kann, weil alles durch Urkunden anstatt durch Zeugenaussagen bewiesen wird.
Wie sich Vermieter gegen Mietnomaden absichern können

Mietnomaden können Vermietern viel Ärger bereiten und einen hohen Schaden verursachen. Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die eine Wohnung beziehen, aber die Miete nicht bezahlen.
Keine Mietminderung bei Verstoß gegen Dämmvorschriften

Verstößt ein Vermieter gegen die aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) hervorgehende Pflicht zur Dämmung seines Hauses, dürfen Mieter deshalb nicht sofort die Miete mindern.
Vermieter dürfen bei Schäden sofort Geld verlangen

In bestimmten Schadensfällen kann ein Vermieter nach dem Auszug des Mieters Anspruch auf sofortigen Schadenersatz für die Mängel geltend machen. Bei Schönheitsreparaturen müssen dem Mieter jedoch bestimmte Fristen zur Behebung der Mängel eingeräumt werden.
2018: Änderungen für Eigenheimbesitzer und Bauherren

Mit Beginn des neuen Jahres ändert sich aufgrund einer neuen EU-Verordnung die Zulassung von elektrischen Raumheizgeräten: In den Handel dürfen Heizlüfter, Ölradiatoren, Infrarotheizgeräte und Konvektoren dann nur noch gelangen, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz erfüllen. Tragbare elektrische Raumheizgeräte, die keine Temperaturregelung ermöglichen und elektrische Heizstrahler ohne eine Raumtemperatur- sowie Zeitregelung verlieren damit ihre […]